Datenschutz | Digitale Privatsphäre

Datenschutz | Digitale Privatsphäre

Kurzdefinition: Datenschutz betrifft das Recht der oder des Einzelnen, über die Verwendung seiner Daten zu entscheiden, seine oder ihre Privatsphäre zu wahren und vor missbräuchlicher Datenverwendung (z.B. durch Firmen oder Regierungen) zu schützen.

Beispiele: Briefgeheimnis, E-Mail-Verschlüsselung, Privatsphäre-Einstellungen bei Facebook, digitaler Quellenschutz im investigativen Journalismus.

EZ/IZ-Bezug: Besonders wichtig ist der Datenschutz bei der Zusammen- arbeit mit Journalistinnen und Journalisten sowie Whistleblowerinnen und Whistleblowern, beispielsweise bei Anti-Korruptionsprojekten. Aber auch Gesundheitsdaten können sensibel sein. Gerade im fragilen Kontext kann Datensparsamkeit und Anonymität Leben retten, z.B. während des Völkermordes in Ruanda, oder bei Familienangehörigen von Oppositionellen und Deserteuren im Kongo oder in Syrien. Datenschutz muss in der EZ als Teil der Menschenrechtsstrategie begriffen werden.

Schon 1970 verabschiedete Hessen das weltweit erste Datenschutzgesetz, und seit 1983 ist das Recht auf informationelle Selbstbestimmung im deutschen Grundgesetz verankert. Diese Pionierleistung basiert auf den Lehren, die Deutschland aus dem Dritten Reich gezogen hat: Bürgerinnen und Bürger sollten vor einem totalitären Staat geschützt werden. Im Zeitalter von Smartphones und Facebook haben die Datensammlungen privater Unternehmen massiv zugenommen, und auch Regierungen weltweit greifen auf immer mehr Daten zu. Dieser Zugriff erfolgt teilweise in geordneten Verfahren der Strafverfolgung – teilweise werden aber auch Daten ohne Rechtsgrundlage verwendet und mitunter für die Repression oppositioneller Kräfte eingesetzt.

Neben der gesetzlichen entwickelt sich auch die technische Dimension weiter. Dank Verschlüsselungs- und Anonymisierungstechnologien können Whistleblower ihre Hinweise anonym an Anti-Korruptionsorgane oder WikiLeaks leiten, soziale Bewegungen können sich auf Plattformen wie Riseup organisieren, und Journalistinnen und Journalisten können ihre Kommunikation schützen. Aber auch einzelne Bürgerinnen und Bürger sind besorgt über die Datenspuren, die sie jeden Tag hinterlassen – im iPhone beispielsweise lässt sich nachvollziehen, wo genau sich die Nutzerin oder der Nutzer in den letz- ten Wochen aufgehalten haben.

EZ/IZ-Bezug

Bei Projekten für Journalistinnen, Journalisten und andere besonders gefährdete Gruppen wird gezielt der Umgang mit Datenschutz-Tools trainiert. Generell können in Projekten der EZ und IZ personenbezogene Daten an- fallen. Auch wenn die nationale Gesetzgebung keinen ausreichenden Schutz dieser Daten vorsieht, muss eine werte- und menschenrechtsorientierte internationale Zusammenarbeit den Datenschutz konsequent berücksichtigen. Das fängt beim Sammeln an: Welche Daten sind wirklich relevant für die Fragestellung, müssen also erhoben werden? Hier greift das Prinzip der Datensparsamkeit. Auch die Datenanalyse muss in Betracht gezogen werden. Big Data kann einerseits großen Nutzen bringen, andererseits lassen große Mengen an Daten – auch anonymisiert – Rückschlüsse auf die betroffenen Personen zu. Bei potenziell sensiblen Daten ist die sorgsame Aufbewahrung essenziell – das erfordert sowohl technische als auch organisatorische Vorsichtsmaßnahmen.

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